DEFINITION Ortsfeste elektrische Betriebsmittel:
Dies sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können oder wegen mechanischer Befestigung während des Betriebes an ihren Aufstellungsort gebunden sind. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Leitungen betrieben werden. Ortsfest sind in der Regel: alle elektrischen Betriebsmittel, die fest in eine elektrische Anlage eingebaut sind, z. B. Schütze, Lampen, Motoren, elektrische Betriebsmittel, die mit Steckvorrichtung ausgestattet oder mit beweglichen Anschlussleitungen fest angeschlossen sind, z. B. Kühlschrank, Elektroherd, Standbohrmaschine, Warmwasserspeicher
Quelle: DIN VDE 0100-200